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» Einladung zur Auftaktveranstaltung „SDBtransfer“ am 10. April 2014 in Berlin

eska ist Projektpartner im Verbundprojekt SDBtransfer. Zu der Auftaktveranstaltung am 10. April 2014 in Berlin laden wir Sie herzlich ein.
Als e-SDB-Kundin bzw. – Kunde können Sie schon ganz lange beim elektronischen Austausch von Sicherheitsdatenblättern mitmachen, da im e-SDB eine EDASx-Schnittstelle implementiert ist.
Jetzt können Sie diese auch, für sich werbewirksam einsetzten, denn Sie können sofort bei SDBtransfer mitmachen. Weitere Informationen hier: www.SDBtransfer.de
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und sehen uns in Berlin
Gruß aus Hamburg
Ihr eska-Team

Flyer Auftaktveranstaltung SDBtransfer

» Neue TRGS 407 zu Tätigkeiten mit Gasen

Die jetzt veröffentlichte neue TRGS 407 "Tätigkeiten mit Gasen – Gefährdungsbeurteilung" ergänzt die TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen". Die TRGS 407 zeigt, wie Unternehmen für Tätigkeiten mit Gasen die erforderlichen Informationen ermitteln und Gefährdungen beurteilen können. Spezifische Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gasen werden vorgestellt.

Gase können aufgrund ihrer Eigenschaften (kritische Temperatur, Entzündbarkeit, chemische Instabilität) in Gruppen eingeteilt werden. Diese Einteilung in Gruppen ist in Anlage 1 für einige wichtige technische Gase angegeben. Aus dieser Zuordnung zu einer Gruppe können grundlegende gemeinsame sicherheitstechnische Eigenschaften und Anforderungen abgeleitet werden.

http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/TRGS-407.html
» Neue TRBS / TRGS für ortsbewegliche Druckgasbehälter

Die TRBS 3145 / TRGS 725 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren" ergänzt die im Januar 2013 überarbeitete TRGS 510 zur "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Beide TRGS enthalten die wichtigsten Regeln für den Einsatz von Flüssiggas-Flaschen. Die TRGS 735 zeigt an Beispielen, welche Maßnahmen vor den Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gasen in ortsbeweglichen Druckgasbehältern schützen können. Der Deutsche Flüssiggasverband, der an der Erarbeitung der Regeln beteiligt war, verweist darauf, dass mit der Technischen Regel versucht wird, eine eindeutigere Bezeichnung für Flaschen und Lagerbehälter (ortsbewegliche bzw. ortsfeste Druckgasbehälter) zu finden. Diese Bezeichnungen sollten auch in anderen Technischen Regeln genutzt werden, um eine einheitliche und eindeutige Bezeichnung durchgehend durch das gesamte Regelwerk zu schaffen.

http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/TRGS-725.html
» REACH besser umsetzen

Unternehmen, vor allem kleine und mittlere, brauchen im REACH-Prozess Unterstützung durch die Behörden. Außerdem muss die die Qualität der Sicherheitsdatenblätter verbessert und Überschneidungen von REACH mit anderen Rechtsbereichen sollten vermieden werden.

Das sind die wichtigsten Aussagen einer Online-Befragung der Bundesstelle für Chemikalien bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zur europäischen Chemikalienverordnung REACH. Fast 400 Unternehmen, Industrie- und Umweltverbänden, Berater sowie Behörden haben jeweils 33 Fragen beantwortet. Gefragt wurde nach der Qualität der Registrierungsdossiers, nach Belastungen für kleine und mittlere Unternehmen, der Unterstützung durch Behörden und Verbände und die Informationsweitergabe in der Lieferkette. Die Bundesregierung und die Chemikalienbehörden des Bundes wollen die Ergebnisse der Umfrage nutzen, um ihre Unterstützung für Unternehmen fortzuführen und auszubauen.
» Automobilindustrie Verwendung SDSComXML für den elektronischen Austausch von Sicherheitsdatenblättern

Bereits im Jahr 2010 haben die Automotive Verbände ACEA, JAMA, KAMA & CLEPA den Standpunkt angenommen, dass der XML-basierte elektronische Datenaustausch EDASx langfristig als Alternative für die Kommunikation des Hauptteils SDS entlang der Lieferkette empfohlen wird und den Austausch des vorhandenen Papier-basierten Systems ablöst. Elektronische Kommunikation bedeutet, dass die Daten in einem strukturierten XML-Format für den Import der Inhalte in die in-house-Datenbanken zur Verfügung gestellt werden.

SDSComXML ist die Weiterentwicklung des ehemaligen EDASx Format, das schrittweise bis zum Jahr 2015 ersetzt wird.

Die Automobilindustrie empfiehlt die Anwendung der SDSComXML in der gesamten Lieferkette. Weitere Informationen finden Sie hier als pdf.
» Bekanntmachung zum Sicherheitsdatenblatt aktualisiert

Anfang Mai tagte der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS). Auf der 52. Sitzung haben sich die Experten unter anderem auf eine Neufassung der Bekanntmachung zu Gefahrstoffen (BekGS) 220 "Sicherheitsdatenblatt" geeinigt. Die praxisbezogenen Hinweise für den Einsatz der Sicherheitsdatenblätter werden voraussichtlich im Juni oder Juli 2013 im Gemeinsamen Ministerialblatt und anschließend auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (www.baua.de) veröffentlicht.

Neugefasst wurden die TRGS "Stand der Technik", die BekGS 527 "Hergestellte Nanomaterialien", die TRGS "Tätigkeiten mit Gasen - Gefährdungsbeurteilung" sowie die TRGS/TRBS "Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren".

Geändert und ergänzt wurden die TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte", die TRGS 903 "Biologische Grenzwerte" und die BekGS 910 "Risikowerte und Exposition-Risiko-Beziehungen für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen".
» Änderung der Aerosolrichtlinie

Im Amtsblatt der EU wurde die Richtlinie 2013/10/EU zur Änderung der Richtlinie 75/324/EWG (Aerosolrichtlinie) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
  • Die Kennzeichnungsvorschriften der Aerosolrichtlinie werden an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) angepasst.
  • Generell sind Aerosolpackungen zu kennzeichnen mit:
    • dem Gefahrenhinweis H229: "Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.",
    • den Sicherheitshinweisen P210, P251 sowie P410+P412,
    • dem Sicherheitshinweis P102, wenn es sich bei der Aerosolpackung um ein Verbraucherprodukt handelt.
  • Als "nicht entzündlich" (nicht entzündbar) eingestufte Aerosolpackungen sind zusätzlich zu kennzeichnen mit:
    • dem Signalwort "Achtung".
  • Als "entzündlich" (entzündbar) eingestufte Aerosolpackungen sind zusätzlich zu kennzeichnen mit:
    • dem Piktogramm GHS02 (Flamme),
    • dem Signalwort "Achtung",
    • dem Gefahrenhinweis H223,
    • dem Sicherheitshinweis P211.
  • Als "hochentzündlich" (extrem entzündbar) eingestufte Aerosolpackungen sind zusätzlich zu kennzeichnen mit:
    • dem Piktogramm GHS02 (Flamme),
    • dem Signalwort "Gefahr",
    • dem Gefahrenhinweis H222,
    • dem Sicherheitshinweis P211.
  • Für Aerosolpackungen, die einen Stoff enthalten, sind die Änderungen ab dem 19.06.2013 anzuwenden.
  • Für Aerosolpackungen, die Gemische enthalten, sind die Änderungen spätestens ab dem 01.06.2015 anzuwenden. Die geänderten Bestimmungen können auf freiwilliger Basis früher angewendet werden.
  • Aerosolpackungen, die Gemische enthalten und die vor dem 01.06.2015 in Verkehr gebracht werden, müssen bis zum 01.06.2017 nicht aufgrund der geänderten Bestimmungen erneut gekennzeichnet werden (Abverkaufsfrist).
Die Bestimmungen müssen bis zum 19.03.2014 in nationales Recht umgesetzt werden.

RL 2013/10/EU (Änderung der Richtlinie 75/324/EWG)
» Neue Version Tätigkeiten mit Gefahrstoffen 2013/14

http://www.gefahrstoffratgeber.de
» Praxistag GefahrgutLive 2013

2. Praxistag Gefahrguttransport / 16. Mai - 17. Mai 2013
Aufgaben in der Praxis: Jeder, der bei der Versendung von Gefahrgütern mit "anpackt", steht irgendwann vor denselben Fragen: Mache ich alles richtig? Wie sieht die korrekte Klassifizierung, Verpackung und Ladungssicherung aus? Sind die Papiere vollständig und in Ordnung? Läuft während der Verladung in den Container alles rund? Aufgaben, die von unterschiedlichen Beteiligten erledigt werden, meist unter Zeitdruck, doch am Ende muss alles "passen". Genau hier setzt der 2. Praxistag Gefahrgut an!
Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.praxistag-gefahrgutlive.de
» REACH-Umsetzung untersucht

Welche Belastungen für Unternehmen durch die europäischen Chemikalienverordnung REACH entstehen, haben Normenkontrollrat, Bundesumweltministerium, Chemikalienbehörden des Bundes und Verband der Chemischen Industrie gemeinsam analysiert. Die Untersuchung zeigte, dass die REACH-Vorschriften selbst nicht zu vermeidbaren Belastungen führen. Es wurden aber Ansatzpunkte deutlich, wie Abläufe vereinfacht und verbessert werden könnten. Vor allem Probleme beim Betriebsablauf werden von Unternehmen als bürokratisch wahrgenommen. Viele Unternehmen klagten über Server-Überlastungen und doppelte Arbeiten, weil die Meldesoftware mehrfach umgestellt wurde. Die Kommunikation mit den erweiterten Sicherheitsdatenblättern wird als zu komplex empfunden.
Der Bericht zeigt aber auch, wie die Schwachstellen beseitigt werden könnten: Das betrifft die Organisation der gemeinsamen Dateneinreichung, die IT-Systeme der ECHA, behördliche Unterstützungsleistungen, Hilfe zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern und die ECHA-Gebührenstruktur. Diese Anregungen sollen nun in den Überprüfungsprozess eingebracht werden, der derzeit auf europäischer Ebene vorbereitet wird.

Hersteller und Einführer von Chemikalien müssen schrittweise die von ihnen hergestellten oder eingeführten Stoffe auf mögliche gefährliche Eigenschaften untersuchen und die Ergebnisse der europäischen Chemikalienagentur ECHA in Helsinki melden, damit sie weiter hergestellt oder importiert werden dürfen. Das Prinzip lautet: "no data, no market". Ziel ist es, die Sicherheit von Mensch und Umwelt beim Umgang mit Chemikalienrisiken zu verbessern. Der hiermit verbundene Aufwand ist groß: Schätzungsweise 30.000 Stoffe müssen bis spätestens 2018 geprüft werden, wobei zuerst diejenigen Stoffe ausgewählt wurden, die in großen Mengen hergestellt werden oder die bereits heute als besonders gefährlich bekannt sind. Bislang wurden über 27.000 Registrierungen für rund 4.700 Stoffe eingereicht. Die nächsten beiden Registrierungsfristen enden in den Jahren 2013 und 2018.

http://www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/DE/Publikationen/publikationen.htm
» Kühlschmierstoff - KSS-Portal jetzt kostenlos
www.kuehlschmierstoff.de

Das KSS-Portal, das auf der bewährten CD-ROM �Kühlschmierstoffe und andere komplexe kohlenwasserstoffhaltige Gemische� beruht, ist ab sofort kostenlos nutzbar. Neben Angaben zur Verwendung, Zusammensetzung und zu Eigenschaften von Kühlschmierstoffen informiert es über Vorschriften und Regeln für Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen, Ermittlung und Beurteilung von Expositionen, organisatorische und technische Schutzmaßnahmen, Brand- und Explosionsschutz sowie Umweltschutzmaßnahmen. Im Onlineangebot werden die Inhalte fortlaufend aktualisiert. Änderungen im Regelwerk und neue Erkenntnisse aus der Forschung können so umgehend berücksichtigt werden. Das KSS-Portal erleichtert die Gefährdungsbeurteilung mit wichtigen Hintergrundinformationen und dem Checklisten-System IFACheck. Als praktische Ergänzung sind ein �Kühlschmierstoff-Überwachungsblatt� sowie diverse Musterbetriebsanweisungen verfügbar.
Die Nutzer haben die Möglichkeit fachspezifische Fragen direkt an die Redaktion zu richten.
Die Registrierung zum Portal ist denkbar einfach: www.kuehlschmierstoff.de aufrufen, dort registrieren und Sie erhalten umgehend Ihre Zugangsdaten.
Das Portal wird von der eska-Ingenieurgesellschaft in Hamburg betreut.
» Gefahrstoff Ratgeber CLP

Die Fa. SimmChem Software hat im letzten Jahr einen Ratgeber zur (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) stand: Juni 2010 herausgegeben. Das Faltblatt hat kann hier heruntergeladen werden oder bei SimmChem Software bezogen werden.

http://www.simmchem.de/downloads/GefahrstoffRatgeber-CLP.pdf
» Neue Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS

Das Umweltbundesamt hat die Broschüre „Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS herausgegeben und kann hier heruntergeladen werden.

http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3332.pdf
» Zulassungsverfahren für chemische Stoffe nach REACH

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) betreibt ein Internet-Portal mit Informationen rund um REACH.

http://www.reach-clp-helpdesk.de/cln_136/reach/de/Verfahren/Zulassung/Zulassung.html
» Automobilindustrie bekennt sich zu EDAS und EuPhraC

Die Verbände ACEA, JAMA, KAMA und CLEPA der Automobilindustrie haben ein Positionspapier veröffentlicht, in dem Sie sich zu den Standards EDAS und EuPhraC für den elektronischen Datenaustausch von Sicherheitsdatenblätter bekennen. Langfristig soll der Austausch der Sicherheitsdatenblätter entlang der Lieferkette durch elektronische Übermittlung im EDAS Format mit Standardsätze des EuPhraC Kataloges erfolgen und den existierenden Austausch in Papierform ersetzen.

Automotive industry Position paper EDAS 20101029.pdf
» Neue SVHC-Kandidaten

Die Kandidatenliste beinhaltet acht neu hinzugekommenen Stoffen, insgesamt jetzt 46 Stoffe. Die Aufnahme der Stoffe in Anhang XIV der REACH-Verordnung wird das weitere Verfahren zeigen. Die Aufnahme auf die Kandidatenliste durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki wurde einstimmig durch den Ausschuss der Mitgliedstaaten befürwortet.

http://echa.europa.eu/news/pr/201012/pr_10_26_svhc_candidate_list_20101215_en.asp
» TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“

Lange haben wir auf die Veröffentlichung der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ warten müssen. Nun wurde die TRGS 510 in der Ausgabe Oktober 2010 im GMBl 2010 Nr. 81-83 S. 1693-1721 (v. 13.12.2010) bekannt gegeben.

TRGS-510
» Gefahrstoffverordnung

Die Verordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen vom 26. November 2010 wurde am 30. November 2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I S 1643) und tritt am 01.12.2010 in Kraft

http://www.baua.de/cln_137/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/Rechtstexte/Gefahrstoffverordnung.html
» Jetzt Neu im eSDB !! 28 Sprache-Versionen

Dank der Firma Qualisys beherscht das eSDB jetzt 28 Sprach-Versionen. Neben den europäischen Sprachen werden auch Japanisch und Malaysisch unterstützt.
» Gefahrgut - Deutscher Gefahrgut-Preis 2010

Am 21. Februar wurde der 20. Deutschen Gefahrgut-Preis verliehen. "Jubiläums-Preisträgerin" ist Dr. Eva Keßler. Sie ist seit 1989 bei der 3M Deutschland GmbH im Bereich Produktsicherheit für Sicherheitsdatenblätter, Kundenanfragen und Verbandsarbeit zuständig. Seit 1996 ist sie außerdem Gefahrgutbeauftragte und seit 1999 für die europaweite Gefahrgutkoordination des Unternehmens verantwortlich. Ausschlaggebend für die Jury-Entscheidung waren jedoch vor allem das Engagement der Gefahrgutbeauftragten bei der europäischen Einführung des Global Harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS). Der Preis wird gestiftet von der Redaktion "Gefährliche Ladung" im Hamburger Storck Verlag und verliehen vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, das in diesem Jahr durch den Parlamentarischen Staatssekretär Enak Ferlemann vertreten wurde.
» Gefahrgut - ADR-Schein-Fälscher vor Gericht

In Linz steht seit Februar ein Anbieter von Gefahrgutfahrer-Schulungen vor dem Landesgericht. Der 50-Jährige soll für 64 Fernfahrer ADR-Scheine ohne Prüfung ausgestellt haben. Wir die Oberösterreichischen Nachrichten (www.nachrichten.at) mitteilten, hatte der Unternehmer eine Konzession der Landesregierung für die Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern. bereits 2007 wurde dem Mann im Zuge der polizeilichen Ermittlungen die Lizenz mit sofortiger Wirkung aberkannt. Er soll jedoch dennoch einen weiteren Kurs veranstaltet haben. Ein türkischer Lkw-Fahrer soll dem Angeklagten interessierte Fernfahrer vermittelt haben. Laut OÖNachrichten verteidigte sich der umtriebige Unternehmer damit, dass es genügend Mitbewerber gäbe, die die ADR-Scheine ausgestellt hätten, falls er sich geweigert hätte. Ein Urteil wird erst in einigen Wochen erwartet.
» Gefahrstoffe - Übersicht der Mess-Stellen für Gefahrstoffe

Unternehmer sind nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verpflichtet, die Konzentration gefährlicher Stoffe in der Luft am Arbeitsplatz zu ermitteln. Es können geeignete Stelle außerhalb des Unternehmens mit dieser Messung beauftragt werden. Ein Verzeichnis der akkreditierten Mess-Stellen und Prüflaboratorien für Arbeitsplatzmessungen nach der Gefahrstoffverordnung bietet jetzt das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) zum Download an. Daraus ist ersichtlich, für welche Stoffgruppen die Mess-Stellen akkreditiert sind.

http://www.dguv.de/ifa/de/fac/luft/messstell/messstellenliste.pdf
» Gefahrstoffe - Jetzt für Gefahrstoffschutz-Preis bewerben

Viele Beschäftigte sind am Arbeitsplatz mit Gefahrstoffen konfrontiert. Um neue Ideen und Anregungen zum besseren Erkennen der Gefährdungen, zum Ersatz von Gefahrstoffen und zum sicheren Umgang damit in einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen, wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in diesem Jahr zum achten Mal den Deutschen Gefahrstoffschutz-Preis in Höhe von 5.000,00 Euro verleihen. Ausgezeichnet werden insbesondere vorbildliche praktische Problemlösungen und Initiativen zum Schutz von Beschäftigten, die mit Gefahrstoffen umgehen. Bewerbungen sollten bis zum 31. März 2010 formlos an die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund geschickt werden. Darin enthalten sein muss eine Charakterisierung des Teilnehmers, eine Beschreibung der Maßnahmen und der Verbesserung. Teilnehmen können Einzelpersonen, Personengruppen, Firmen, Organisationen.

http://www.baua.de
» Außenhandel - Regelung für Ursprungsangabe

Durch den Vertrag von Lissabon wurde die Europäische Union ab 1. Dezember 2009 die Rechtsnachfolgerin der Europäischen Gemeinschaft. In diesem Zusammenhang hatte es Unklarheiten über die Angabe in Ursprungszeugnissen gegeben. Die Handelskammer Hamburg hat jetzt darauf hingewiesen, dass es zwar grundsätzlich möglich ist, in einem Ursprungszeugnis oder in einer Handelsrechnung den Ursprung "Europäische Union" anzugeben. Es bestehe jedoch keine Verpflichtung hierzu, da der Zollkodex und die Durchführungsbestimmungen (Zollkodex-DVO) noch nicht geändert wurden. Nach Information der Hamburger Kammer akzeptiert die Zollverwaltung weiter nur die Bezeichnungen Europäische Gemeinschaft, CE, EEC auf Warenverkehrsbescheinigungen, Lieferantenerklärungen oder Ursprungsnachweisen. Die Kammern akzeptieren zusätzlich auch die Bezeichnung "Europäische Union" auf Ursprungszeugnissen und zu bescheinigenden Handelsrechnungen.